Die Zahlen:
Der Neubau des Grundschulzentrums (28 Klassenzimmer) am Weiherberg, mit angeschlossenem Hort/Nachmittagsbetreuung kostet die Stadt ca. 15,5 Mio. an (erhöhte Förderung gemäß Förderprogramm FAGplus15).
Alleine die Renovierung des Schulhauses Mühlstraße mit dem Zubau von zwei bis drei Klassenzimmern verursacht bei der Stadt Kosten von ca. 12,4 Mio. Einen Hort für ca. 470 Schüler (Bedarf 2030) und die Erweiterung der Grundschule am Neuwerker Weg kosten die Stadt mindestens nochmal 12,3 Mio. an!
Insgesamt muss also bei der CSU-Variante mit Kosten von ca. 27,4 Mio. gerecht werden.
1. Bestand
Aktuell stehen der Steiner Grundschule 19 Klassenräume (10 Mühlstraße, 9 Neuwerker Weg) zur Verfügung, es sind 280 Hortplätze in 14 Gruppen (200 im Container Mühlstraße und 80 im AWO-Hort in Oberweihersbuch) in Stein vorhanden.
2. Bedarf
Auf Basis einer Prognose (auf Basis des Prognosetools des LRA Fürth) werden die Schülerzahl und die Anzahl der benötigten Betreuungsplätze ansteigen – folgender Bedarf wird angenommen:
Es steht also letztlich fest, dass bis 2029 weiter
entstehen müssen, um den Bedarf zu decken. Im Falle des Ausbaus der alten Schulstandorte müssen auch weitere Differenzierungsräume geschaffen werden. Das geplante neu Grundschulzentrum erfüllt die oben genannten Anforderungen – teils durch Doppelnutzung von Räumen.
Insoweit wird hier auf frühere Kostenermittlungen, den Baupreisindex und die aktuellen Fördermaßnahmen abgestellt, ebenso auf langjährige Erfahrungen bezüglich der förderfähigen Kosten einer Baumaßnahme.
1. Grundlagen
Um eine Vergleichbarkeit der Kosten der unterschiedlichen Baumaßnahmen zu gewährleisten, wird bei jeder Maßnahme vom angenommenen Mittelwert der Kosten ausgegangen, der förderfähige Anteil der Gesamtkosten bei 80% angesiedelt – soweit nicht ein Kostenblock von vorne herein nicht förderfähig ist und der Baukostenindex angewandt. Für 2020 geschätzte Kosten mit 150% für 2018 ermittelte Kosten mit 165%. Weiter wird grundsätzlich ein Zuschlag für „Unvorhergesehenes“ in Höhe von 20% in Ansatz gebracht, was für Baukostenschätzungen üblich ist. Nur für die Renovierung und Erweiterung der Grundschule Mühlstraße erfolgt dies nicht, hier war eine genauere Kalkulation infolge der vorliegenden Daten möglich.
2. Berechnung
2.1 Sanierung und Ausbau der bestehenden Standorte
Insoweit liegen Zahlen aus 2019 mit Basis 2020 vor, die den Ausbau und die Sanierung des Standorts Mühlstraße betreffen, bezüglich weiterer Erweiterungsmaßnahmen wird auf Zahlen mit dem Stand 2018 zurückgegriffen.
2.1.1 Sanierung und Erweiterung Mühlstraße:
Es liegen konkrete Pläne eines Architekturbüros vor, welche die mögliche Erweiterung um 3 Klassenräume, die notwendige Sanierung des Gebäudes allgemein und die Stellung der Container für die Übergangszeit berücksichtigt. Diese wurden bereits 2019 unsererseits überprüft, von den geprüften Werten wird hier ausgegangen.
Kostenberechnung:
a) Ursprünglich veranschlagte Kosten:
b) Indizierte Kosten:
c) Förderfähige Kosten:
Die übergangsweise erforderliche Beschulung in Containern ist nicht förderfähig, bezüglich der übrigen Kosten beträgt die Förderung nach aktuellen Stand für Stein 60%.
Berechnung:
d) Kosten für die Stadt:
abzügl. Förderung: EUR 7.500.000,00
Kostenanteil Stadt: EUR 12.400.000,00
2.1.2 Erweiterung Neuwerker Weg:
Insoweit ist ein Anbau mit zumindest 6 neuen Klassenräumen und zumindest 8 Differenzierungsräumen erforderlich, was einem Schulneubau mit 10 Klassenzimmern entspricht. Es ist ein Um- und Anbauzuschlag vorzunehmen, welcher hier nur mit 10% angesetzt wird – üblicherweise 25%.
Kostenberechnung:
a) Ursprünglich veranschlagte Kosten (Basis 2018):
b) Indizierte Kosten:
c) Förderfähige Kosten:
Förderung nach aktuellen Stand für Stein 60%.
Berechnung:
d) Kosten für die Stadt:
abzügl. Förderung: EUR 5.950.000,00
Kostenanteil Stadt: EUR 6.400.000,00 (gerundet)
2.1.3 Neubau eines Hortgebäudes – Nachmittagsbetreuung
Es ist ein Hort mit ca. 22 Gruppenräumen und erforderlich Neben- und Fachräumen zu untersuchen bzw. zu berechnen um eine Vergleichbarkeit mit dem geplanten Grundschulzentrum herzustellen.
Kostenberechnung:
a) Ursprünglich veranschlagte Kosten (Basis 2018):
b) Indizierte Kosten:
c) Förderfähige Kosten:
Förderung nach aktuellen Stand für Stein 60%.
Berechnung:
d) Kosten für die Stadt:
abzügl. Förderung: EUR 7.900.000,00 (gerundet)
Kostenanteil Stadt: EUR 8,600.000,00
2.1.4 Ergebnis:
Insgesamt sind also zur Herstellung einer ausreichenden Schulinfrastruktur nach den Vorstellungen der CSU Stein Aufwendungen der Stadt Stein in Höhe von EUR 24,7 Mio. erforderlich.
2.2 Neues Grundschulzentrum
Das im Rahmen es umfassenden Consulting-Prozesses (u.a war der Erlternbeirat und die Lehrerschaft beteiligt) geplante Grundschulzentrum wird dem oben genannten Anforderungen gerecht.
Es sie die teilweise Doppelnutzung Räumen – Funktionsräumen – vor, was zu einer Förderung durch das Kultusministerium und des Sozialministeriums führt, zudem erfüllt es die Anforderungen des aktuellen Förderprogramms FAGplus15, so dass hier von einer Förderquote von zumindest 80% - Obergrenze liegt bei 90% - ausgegangen werden kann.
Eine Indizierung der angenommenen Kosten ist hier nicht erforderlich, nachdem die Kostenschätzung aktuell ist – berechnet auf Basis der Kostenrichtwerte für Schulbauten unter Berücksichtigung eines Zuschlags in Höhe von 20% für "Unvorhergesehenes".
Kostenberechnung:
a) Kosten des Neubaus:
b) Förderfähige Kosten:
Berechnung:
c) Kosten für die Stadt:
abzügl. Förderung: EUR 27.700,000,00 (gerundet)
Kostenanteil Stadt: EUR 15,500.000,00
Wenn wir die Chance nutzen, bekommen wir der der nächsten Wahlperiode ein hochmodernes Grundschulzentrum, das uns im Vergleich zu den ohnehin in die Schulinfrastruktur erforderlichen Investitionen nur etwa die Hälfte kosten wird.
Folgendes sei insoweit noch angemerkt: